Umfassende Bewegungs- und Identifikationsdaten werden von den Mobilfunk- und Internet-Providern über uns angelegt. Einsicht erhalten die Behörden, jedoch nicht die betroffenen Personen: Wer Einsicht über ein Datenauskunftsbegehren verlangt, wird abgewiesen. Die Digitale Gesellschaft, bei der die Swiss Privacy Foundation Mitglied ist, ruft daher dazu auf, gemeinsam Auskunftsbegehren zu stellen.
Seit 10 Jahren kennen wir in der Schweiz die Vorratsdatenspeicherung: Provider sind gezwungen, die sogenannten Randdaten aus der Kommunikation für die Behörden aufzuzeichnen. Dazu gehören u.a. Informationen zum Kommunikationspartner, Handystandort, benutzte IP-Adressen im Internet und Zugriffe auf das E-Mail-Postfach. Die Standortinformationen werden zunehmend auch für Rasterfahndungen verwendet. Damit wird, wer in der Nähe eines Tatortes sein Handy benutzt hat, zum Tatverdächtigen. Die Beweislast wird umgedreht.
Sämtliche Verfassungsgerichte (Deutschland, Irland, Bulgarien und Rumänien), welche die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu beurteilen hatten (und in etwa der schweizerischen Regelung entspricht), haben sie als nicht verfassungsmässig eingestuft. Viele sind der Ansicht, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Menschenrechte verstossen würde, da der nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu wahrende Verhältnismässigkeitsgrundsatz beim Eingriff ins Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nicht erfüllt sei.
Die Massnahme stellt nicht nur einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar, die erhobenen Daten unterliegen auch dem Datenschutzgesetz. Doch wer von seinem Recht auf Einsicht Gebrauch
machen möchte, um seine eigene Datenspur nachzuvollziehen, wird von den Providern (auf Anweisung des BAKOM) abgewiesen.
Wir rufen daher dazu auf, gemeinsam Auskunftsbegehren zu stellen und den Druck zu erhönen. Entsprechende Formulare und Hintergrundinformationen stehen zur Verfügung.
Meine Vorratsdaten - jetzt!