Mehrere Vertreter der Zivilgesellschaft warnen heute in einer gemeinsamen Stellungnahme davor, die Überwachungsmöglichkeiten des Staates auf dem Verordnungsweg auszuweiten.
Obwohl eine Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) seit einem Jahr hängig ist, soll die Internetüberwachung bereits auf dem Verordnungsweg ausgeweitet werden. Gemäss aktuellem Entwurf müsse das Gesetz neu für alle Anbieterinnen von Internetdienstleistungen gelten und grundsätzlich "elektronische Post-und Multimediadienste" umfassen. Selbst die Übertragung des kompletten Datenverkehrs in Echtzeit zum Verarbeitungszentrum im EJPD ist vorgesehen. Von den Änderungen im Geltungsbereich ist auch die Vorratsdatenspeicherung betroffen. Die Vorlage verspricht Rechtssicherheit und "Investitionsschutz" - eliminiert sie aber geradewegs.