Die Swiss Privacy Foundation lehnt den Entwurf zum neuen Nachrichtendienstgesetz ab
Neben den Strafverfolgungsbehörden soll zukünftig auch der
Staatsschutz – also diejenige Behörde, welche in den 1980er Jahren
900’000 Fichen angelegt hat – weitreichende Überwachungsmöglichkeiten
erhalten (Art. 22):
- Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
- Zugriff auf die Vorratsdaten
- Ortung einer Person via Handystandortdaten
- Online-Durchsuchung von Computern (Trojaner Federal)
- Erlaubnis zu Cyberattacken
Wir schliessen uns im wesentlichen der Vernehmlassungsantwort von grundrechte.ch zum neuen NDG an. Punktuell bringen wir zusätzliche Bemerkungen und
Forderungen an. Namentlich zu
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Art.
21 Abs. 2: Zugriff auf Daten aus der Vorratsdatenspeicherung
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Art.
22 Abs. 1 lit. e: Einsatz von Ortungsgeräten
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Art.
22 Abs. 1 lit. g: Eindringen in Computernetzwerke bei Angriffen auf
kritische Infrastrukturen
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Art.
38: Kabelaufklärung durch Anbieterinnen von
Telekommunikationsdienstleistungen
Die Swiss Privacy Foundation lehnt das neue Nachrichtendienstgesetz in dieser Form jedoch ab.