Das Steueramt des Kantons Aargau hat die Swiss Privacy Foundation als gemeinnützig anerkannt und die Steuerbefreiung verfügt.
Als das Gemeinwohl fördernd erscheint unter anderem auch die Förderung der Menschen- bzw. Grundrechte [...], wozu das Recht auf Privatsphäre (Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 13 Bundesverfassung) und die Persönlichkeitsrechte (Art. 10 Abs. 2 Bundesverfassung) gehören.
Damit können Spenden an den Verein steuerlich in Abzug gebracht werden.