DNS-Sperren sind eine technisch einfache Möglichkeit, Internetinhalte den BenutzerInnen vorzuenthalten. Sie werden in der Schweiz auch schon mal von einem Gericht angeordnet, wie im Fall von Appel au Peuple. Oder von den Providern freiwillig in einem intransparenten System vom KOBIK übernommen*). Doch auch viele andere Länder greifen auf diese Form der Sperre oder Zensur zurück.
Die Swiss Privacy Foundation betreibt mehrere DNS-Server ohne Sperrliste (und Logfiles). Wie sie verwendet werden können, ist hier beschrieben.
*) Um dies klarzustellen: Kindsmissbrauch zu begehen, zu dokumentieren und Bilder/Filme zu verbreiten ist abscheulich und gehört bestraft. Die Swiss Privacy Foundation betrachtet DNS-Sperren jedoch als ein untaugliches Mittel zur Bekämpfung. Dem Opfer ist damit nicht geholfen. Hingucken und Einschreiten ist stattdessen gefragt.